KFZ-Zulassung Musterstadt
Zulassung: Kraftfahrzeugzulassungen, Abmeldungen, Kurzzeit-Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Adressänderungen, Personen- und Güterverkehr. Alles Wichtige zur Zulassung, Umschreibung und Stillegung von Kraftfahrzeugen.
Welches ist Ihr Anliegen?
Sie möchten:
ein Neufahrzeug anmelden (Erstzulassung),
ein Fahrzeug auf einen neuen Halter anmelden (Umschreibung),
ein Fahrzeug, das bisher in einer anderen Stadt oder einem anderen Kreis zugelassen war, ummelden,
Ihr auf eine andere Stadt oder einen anderen Kreis zugelassenes Fahrzeug nach Ihrem Zuzug in Musterstadt ummelden,
ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden (Wiederzulassung),
ein Fahrzeug außer Betrieb setzen oder
Ihren Fahrzeugschein bzw. ZB I ändern lassen (bei Adressänderung) beziehungsweise
Fahrzeugschein (ZB I) und Fahrzeugbrief (ZB II) ändern lassen (bei Namensänderung).
Benötigte Unterlagen:
Erstzulassung:
Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung II oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein
gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben)
Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Ummeldung/Umschreibung:
Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung II
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein
gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben)
Bei Firmen: Handelsregisterauszug
bisheriger Fahrzeugschein, bzw. ZB I
bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug in einer anderen Stadt bzw. einem anderen Kreis zugelassen ist
Bescheinigung der Hauptuntersuchung
Bei einem Wohnortwechsel können Sie die bisherigen amtlichen Kennzeichen für das selbe Fahrzeug behalten. Eine Ummeldung ist jedoch weiterhin erforderlich.
Wiederzulassung:
Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung I
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein
gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben)
Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Bescheinigung der Hauptuntersuchung
eventuell alte Kennzeichen
Stillegung:
Fahrzeugschein, bzw. ZB I
aktuelle Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Zulassungsbescheinigung I:
Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
gültiger TÜV-Bericht
Ihre Kontakte:
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