KFZ-Zulassung Musterstadt

Zulassung: Kraftfahrzeugzulassungen, Abmeldungen, Kurzzeit-Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Adressänderungen, Personen- und Güterverkehr. Alles Wichtige zur Zulassung, Umschreibung und Stillegung von Kraftfahrzeugen.

Welches ist Ihr Anliegen?

Sie möchten:

ein Neufahrzeug anmelden (Erstzulassung),
ein Fahrzeug auf einen neuen Halter anmelden (Umschreibung),
ein Fahrzeug, das bisher in einer anderen Stadt oder einem anderen Kreis zugelassen war, ummelden,
Ihr auf eine andere Stadt oder einen anderen Kreis zugelassenes Fahrzeug nach Ihrem Zuzug in Musterstadt ummelden,
ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden (Wiederzulassung),
ein Fahrzeug außer Betrieb setzen oder
Ihren Fahrzeugschein bzw. ZB I ändern lassen (bei Adressänderung) beziehungsweise
Fahrzeugschein (ZB I) und Fahrzeugbrief (ZB II) ändern lassen (bei Namensänderung).

Benötigte Unterlagen:

Erstzulassung:

Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung II oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein
gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben)
Bei Firmen: Handelsregisterauszug

Ummeldung/Umschreibung:

Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung II
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein
gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben)
Bei Firmen: Handelsregisterauszug
bisheriger Fahrzeugschein, bzw. ZB I
bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug in einer anderen Stadt bzw. einem anderen Kreis zugelassen ist
Bescheinigung der Hauptuntersuchung
Bei einem Wohnortwechsel können Sie die bisherigen amtlichen Kennzeichen für das selbe Fahrzeug behalten. Eine Ummeldung ist jedoch weiterhin erforderlich.

Wiederzulassung:

Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung I
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein
gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben)
Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Bescheinigung der Hauptuntersuchung
eventuell alte Kennzeichen

Stillegung:

Fahrzeugschein, bzw. ZB I
aktuelle Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen

Zulassungsbescheinigung I:

Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
gültiger TÜV-Bericht

Ihre Kontakte:

0541/123456-16
0151/12345678
0541/123456-07
0177/1234567
0541/123456-18
0177/1234567




















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Sprechzeiten:

Montag:
von 07:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 11:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 0541/123456-0 einen Termin vereinbaren.

Leitung:

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0177/1234567
0541/123456-107

Anschrift:

Rathaus Musterstadt
Straße:
Muster-Straße 13
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